
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
COLORI Events
Carola Baumgarten & Wolfgang Beyer GbR
Löwenstraße 16, 63067 Offenbach
- Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der COLORI Events GbR (nachfolgend „Agentur“) und ihren Auftraggebern.
1.2 Die Agentur erbringt ihre Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
1.3 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Agentur ihrer Geltung in Textform ausdrücklich zustimmt.
- Vertragsabschluss und Leistungsumfang
2.1 Grundlage des Vertrages ist das jeweilige schriftliche Angebot der Agentur, in dem Leistungsumfang, Nutzungsrechte und Vergütung festgelegt sind.
2.2 Angebote sind freibleibend.
2.3 Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der Textform.
2.4 Die Agentur informiert den Auftraggeber unverzüglich über notwendige Leistungsänderungen oder Abweichungen.
- Beauftragung Dritter
3.1 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Beauftragung von Drittleistern im Namen und auf Rechnung der Agentur.
3.2 Die Agentur haftet nicht für Leistungen von Drittanbietern, sofern sie diese sorgfältig ausgewählt hat.
- Budget, Vorschüsse und Zahlungen
4.1 Der Auftraggeber stellt der Agentur das vereinbarte Budget zur Verfügung. Budgetüberschreitungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers in Textform.
4.2 Die Agentur ist berechtigt, angemessene Vorschüsse als Abschlagszahlungen zu verlangen.
4.3 Geht ein vereinbarter Vorschuss nicht fristgerecht ein, ist die Agentur berechtigt, ihre Leistungen bis zum Zahlungseingang auszusetzen.
4.4 Vorschüsse werden mit erbrachten Leistungen verrechnet.
- Nutzungs- und Urheberrechte
5.1 Sämtliche Konzepte, Entwürfe und Leistungen der Agentur unterliegen dem Urheberrecht.
5.2 Der Auftraggeber erwirbt nach vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich und räumlich auf den Vertragszweck beschränktes Nutzungsrecht.
5.3 Eine weitergehende Nutzung, Bearbeitung oder Weitergabe bedarf der vorherigen Zustimmung der Agentur in Textform.
- Präsentationen und Konzepte
6.1 Präsentationsunterlagen und Konzepte verbleiben im Eigentum der Agentur.
6.2 Eine Nutzung – auch auszugsweise – ohne Beauftragung der Agentur ist unzulässig.
- Haftpflichtversicherung und GEMA
7.1 Der Auftraggeber ist für den Abschluss einer Veranstalter-Haftpflichtversicherung verantwortlich.
7.2 Die Anmeldung und Abführung etwaiger GEMA-Gebühren obliegt dem Auftraggeber.
- Vergütung, Stornierung und Rücktritt
8.1 Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
8.2 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
Stornierung durch den Auftraggeber:
8.3 Bei Rücktritt vom Vertrag ist die Agentur berechtigt, folgende pauschale Entschädigung zu verlangen:
- bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 30 %
- 29 bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 %
- ab 9 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100 %
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
- Haftung
9.1 Die Agentur haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt.
9.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden.
9.3 Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Erfüllungsgehilfen.
- Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die die Durchführung der Veranstaltung unmöglich machen oder erheblich erschweren, entbinden beide Parteien für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten.
- Datenschutz und Vertraulichkeit
11.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen.
11.2 Die Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen.
- Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
12.1 Gerichtsstand ist Offenbach am Main.
12.2 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Offenbach, Januar 2026